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Startseite > Kapitän

Das Wort '''Kapitän''' (vom ischen des , abgerufen am 29. Juni 2019</ref>; die Führer zivil besetzter Marinehilfsschiffe werden jedoch als Kapitän bezeichnet.

Allgemeines

Jedes Wasserfahrzeug hat einen einzigen verantwortlichen Schiffsführer. Insbesondere auf großen Schiffen liegen eine Vielzahl , technischer und kaufmännischer Aufgaben und Verantwortlichkeiten in seiner Hand. In erster Linie trägt der Kapitän die Verantwortung für das Schiff als solches sowie für seine Teilnahme am Verkehr und an technischen Prozessen. Auch für die und die Sicherheit an Bord zeichnet er verantwortlich. Seine nächsten untergebenen Mitarbeiter sind der und der . Als Betriebsleiter ist der Schiffsführer für die und die Arbeitsorganisation, als oder für die Passagiere und die Ladung verantwortlich. Als ?Hausherr? auf dem Schiff besitzt der Schiffsführer die .
In der spricht man von n, die in der Regel erfahrene Schiffsführer und in ihrer Funktion dem Kapitän gleichgestellt sind. Die Ausbildung ist aber wesentlich einfacher.

Geschichte

Im römischen Reich wurden Schiffe von einem ?magister navis? geführt, dieser war in der Regel Sklave ? konnte aber auch Eigentümer ?dominus navis? oder Reeder ?exercitor navis? sein

Die nordeuropäischen mittelalterlichen Segelschiffe fuhren unter einem als ?Master? (niederdeutsch ?Meester?) bezeichneten Schiffsführer. Dieser ?Meister? war der seemännische und nautische Führer eines Schiffes. Seine Helfer bezeichnete man als ?Mates? (englisch) oder ?? (im bis heute in der Pluralform ?Maaten? gebräuchlich).

Als man begann, die e (es gab in Nordeuropa damals keine regelrechten Kriegsschiffe) zum Schutz vor Überfällen zu bewaffnen, gab man dem ?Master? einen militärischen ?Kapitän? oder ?Captain? (also ) mitsamt einigen en und Seesoldaten mit, die bei einem etwaigen Kampf die Führung des Schiffes übernahmen.

Schließlich wurden die bisherigen Schiffsführer (der Meester und seine Maaten) ganz dem Militär untergeordnet und bildeten nur mehr das für Segelführung und Navigation zuständige nautische Führungspersonal an Bord. Der eigentliche Schiffsführer hieß von da an Kapitän, seine direkten Assistenten waren die . So wurde aus dem militärischen ?Kapitän? (englisch ?Captain?, deutsch ?Hauptmann?) ein Schiffskapitän und nicht, wie häufig angenommen, umgekehrt.

Um die Doppelfunktion als militärischer und nautischer Führer zu unterstreichen, wurden im 18. und frühen 19. Jahrhundert Kommandanten militärischer s als ?Master and Commander? bestallt, während auf größeren Schiffen ein eigener ?Sailing Master? für die Navigation zuständig war. Bis heute ist der Begriff ''Master'' oder ''Ship-Master'' eine übliche Bezeichnung für den Kapitän im englischsprachigen Raum, genauso wie für nautische Offiziere ''Mate'' eine übliche Bezeichnung ist.

Auch heute noch entspricht der Dienstgrad ?Captain? in englischsprachigen en einem deutschen Hauptmann (entsprechend einem der ). In der englischsprachigen Marine hingegen entspricht der Dienstgrad ?Captain? dem deutschen (entsprechend einem bei Heer und Luftwaffe). Um Verwechslungen zwischen dem ''Captain'' bei Land- und Luftstreitkräften einerseits und dem dienstgradhöheren ''Captain'' der Marine andererseits zu verhindern, führt Letzterer im Schriftverkehr häufig den Zusatz () (in den USA) oder () (in Großbritannien). Bei der englischsprachigen Polizei ? mit Ausnahme der britischen, wo dem Captain angenähert im Rang der ''chief inspector'' entspricht ? werden Revierleiter oder vergleichbare Führungsränge der Kriminalpolizei auch als ?Captain? bezeichnet. Dieser Rang ist in etwa mit einem deutschen Polizei-/Kriminalhauptkommissar oder Erstem Polizei-/Kriminalhauptkommissar vergleichbar.

Der erste weibliche Kapitän bei der : ''Von Menschen und großen Pötten. Das Hafenbuch Hamburg.'' Dölling und Galitz, Hamburg 1996, ISBN 3-930802-30-9. S. 256 ff</ref>

Aufgaben

Die vielfältigen Aufgaben und Verantwortungen lassen sich anhand des deutschen umfassend beschreiben; es ist im April 2013 im reformiert worden. Nach Abs. 1 HGB).

Das (SeeArbG) regelt umfassend unter anderem die Rollen von Kapitän und Besatzung. Der Kapitän war demnach der vom Reeder bestellte Führer des Schiffs und musste Inhaber eines staatlichen ses sein (?Kapitänspatent?; Abs. 1 SeeArbG) und hat für die Erhaltung der Ordnung und Sicherheit an Bord zu sorgen (Abs. 2); zur Gefahrenabwendung kann er Anordnungen auch mit Zwangsmitteln durchsetzen einschließlich vorübergehender Festnahme (Abs. 3). Diese Vorgänge lösen eine Eintragung ins Schiffstagebuch aus. Das Tagebuch ist vom Kapitän zu unterschreiben und gilt als insbesondere bei späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen. Kapitäne sind meist bei Reedereien angestellt. In größeren Häfen arbeiten e.

Hochseetrauung

Spätestens seit der Fernsehserie , 32 CFR 700 716</ref>

Aufgabe des Schiffs

Gibt der Kapitän ein Schiff etwa wegen auf (engl. ''abandonment''), wird es . Die Aufgabe erfordert die Ausübung eines Ermessens oder Willensvermögens durch den Kapitän. Wird dieser und die Besatzung durch oder fremde Schiffsbesatzungen gezwungen, das Schiff zu verlassen, kann nicht von Aufgabe die Rede sein.

Patente

Der Kapitän muss die erforderlichen Patente zum Führen des Wasserfahrzeuges in dem jeweiligen Fahrgebiet vorweisen. Die Ausbildung erfolgt an n oder n. Kapitäne mit einem Hochschulabschluss in führen den akademischen Grad ''Dipl.-Nautiker'' oder ''Dipl.- Seeverkehr'' oder ''Dipl.-Ing. Seeverkehr'', seit der Umstellung von Diplom- auf studiengänge erhalten sie den Titel ''Bachelor of Science (B.Sc.)'' verliehen;
{{lückenhaft|
  • Kapitänspatente weltweit; Geschichte
  • Delegierung von Aufgaben (z. B. )}}

Handelsschifffahrt

Deutschland

Der Schiffsführer eines zivilen Frachtschiffes ist der ?Kapitän? (NK). Dies ist eine Dienststellung, kein Dienstgrad. Nur auf kleineren Schiffen geht der Kapitän noch selbst . Auf größeren Schiffen und auf ist er meist wachfrei, und die oder der Wache (?e?) gehen die Wachen.

Kapitän auf großer Fahrt

Kapitän auf großer Fahrt ist die veraltete, aber dennoch gebräuchliche Bezeichnung für einen Kapitän auf Kauffahrteischiffen aller Größen in allen Fahrtgebieten mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge. Das hierfür benötigte Grundpatent zum nautischen Offizier kann auf Fachschulen (Staatlich geprüfter Nautiker) oder auf Fachhochschulen (Bachelor of Science) erworben werden.

Kapitän auf kleiner Fahrt

Kapitän auf kleiner Fahrt ist die veraltete, aber dennoch gebräuchliche Bezeichnung für einen Kapitän auf Kauffahrteischiffen mit einer Raumzahl bis zu 500 in der nationalen Fahrt mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge. Auf kleiner Fahrt bewegt sich das Schiff nur in küstennahen Gebieten, wie zum Beispiel der Nord- oder Ostsee. Die Mittlere Fahrt umfasst alle europäischen Häfen ohne Island, die Azoren und Spitzbergen. Bei der Großen Fahrt werden alle Seegewässer weltweit befahren. Das hierfür benötigte Grundpatent kann auf einer Fachschule erworben werden.

Österreich

Durch das Abkommen von Barcelona von 1921 ist es Binnenstaaten gestattet, Hochseeschifffahrt unter eigener Flagge zu betreiben. Im Gegensatz zur Situation in Deutschland ist der Kapitän nach dem österreichischen Seeschiffahrtsgesetz von 1981 ein vom Reeder auf Dauer ernannter Bevollmächtigter. Er behält seinen Titel auch nach dem Verlassen des Schiffes:

''§ 20. (1) Der vom Reeder für ein österreichisches Seeschiff bestellte Kapitän (§ 511 HGB) ist zur Ausübung der Befehlsgewalt an Bord berechtigt und verpflichtet.''
''(2) Der Kapitän eines österreichischen Seeschiffes muß sich während der ganzen Dauer der Reise an Bord befinden und die Befehlsgewalt selbst ausüben, es sei denn, daß er in einem Hafen notwendiger- oder üblicherweise an Land geht.''
''(3) Ist der Kapitän nicht an Bord oder ist er an der Ausübung seiner Tätigkeit verhindert, so nimmt das im Range nächste Mitglied der Decksbesatzung die Pflichten und Befugnisse des Kapitäns wahr.''

Ausbildung zum Kapitän in der Handelsschifffahrt

Um Kapitän in der Handelsschifffahrt zu werden, muss man in Deutschland an einer oder das Befähigungszeugnis ?Nautischer ? erlangen. Darauf folgt eine Erfahrungsfahrzeit von netto mindestens zwei Jahren. Darauf erhält man das Befähigungszeugnis zum /Kapitän.

Um über den Weg der Fachhochschule das Befähigungszeugnis zu erlangen, muss man mindestens die Fachhochschulreife besitzen.

Um an einer Fachschule sein Befähigungszeugnis zu erlangen, muss man einen seefahrtbezogenen Beruf einschließlich der erforderlichen Seefahrtzeit erlernt haben (Matrose, Schiffsmechaniker oder Schiffsbetriebstechnischer Assistent). Aber auch Quereinsteiger haben die Möglichkeit, sich mit einem Metallberuf und einer Erfahrungsfahrzeit an einer Fachschule anzumelden.

Kriegsschiffe

Der Begriff Kommandant als Führer von Kriegsschiffen bezeichnet eine Dienststellung, die unabhängig vom militärischen Dienstgrad des Schiffsführers ist. Der Schiffskommandant ist entweder ein Stabsoffizier (, , selten auch ) oder, auf kleineren Schiffen und Booten (beispielsweise en), ein . Von der Regel abweichend, dass Kommandanten grundsätzlich Offiziere sind, ist auf der Kommandant in der Regel ein .

Grundsätzlich werden alle Stabsoffiziere der Marine mit Ausnahme der Sanitätsoffiziere unabhängig von ihrem genauen Dienstgrad mit ?Herr oder Frau Kapitän? angesprochen, im Marinejargon jedoch ohne das ''i'' im Wort auszusprechen, also mit ?Herr Kap'tän?. e werden im Marinejargon traditionell mit ?Herr Kaleu? angesprochen. Nicht gebräuchlich ist dagegen die Anrede ?Herr oder Frau Kommandant?.

Sportschifffahrt

Der Führer eines Sport-Motor- oder -Segelschiffes hat alle Rechte und Pflichten eines Kapitäns und ist als solcher für die sichere Führung von Schiff und Mannschaft und für Gäste und Ladung verantwortlich.

Siehe auch: mit Regelung für Deutschland

Siehe auch

Literatur

  • Eberhard Nölke/: Der Kapitän und seine Offiziere. Schiffsführung auf Stückgutfrachtern. Oceanum Verlag, Wiefelstede. ISBN 978-3-86927-407-2
  • Fritz Frantioch: ''Reform des Seehandelsrechts ? Was wird aus dem Kapitän?'' In: '''', Heft 7/2011, Schiffahrts-Verlag Hansa, Hamburg 2011, , S. 94?100.
  • Rolf Herber: ''Seehandelsrecht: Systematische Darstellung.'' 2. Auflage. De Gruyter, Berlin Boston 2016, § 17: Kapitän, S. 151?157
  • Claas-Holter Baumgert: ''Langweilig ist anders! Erlebnisse rund um den Globus. Kapitän an Bord eines Containerschiffes ? eine Herausforderung der besonderen Art''. Selbstverlag 2016. ISBN 978-3-00-053208-5 (auch als E-Buch verfügbar).

Weblinks

  • Verband Deutscher Kapitäne und Schiffsoffiziere
  • International Federation of Shipmasters' Associations

Einzelnachweise